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	<title>Marlies Bänziger</title>
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	<description>Für konstruktive Politik</description>
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		<title>Die Zukunft ist Grün! Atomausstieg und Kreislaufwirtschaft!</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Aug 2011 14:25:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marlies Bänziger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökologie]]></category>

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		<description><![CDATA[Publiziert in &#8220;andere Seite&#8221; Die Energie Wende ist DAS Thema des Sommers! Die Energiewende wird uns auch im Herbst beschäftigen. Dann behandelt der Ständerat die hängigen Vorstösse zu Atomausstieg und Energiewende. Heute gilt, vom Nationalrat beschlossen, dass wir als Schweiz die Energiewende wollen. Dass wir weg wollen von der Atomenergie. Dass wir den Aufbruch wagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Publiziert in &#8220;andere Seite&#8221;</p>
<p>Die Energie Wende ist DAS Thema des Sommers! Die Energiewende wird uns auch im Herbst beschäftigen. Dann behandelt der Ständerat die hängigen Vorstösse zu Atomausstieg und Energiewende.</p>
<p>Heute gilt, vom Nationalrat beschlossen, dass wir als Schweiz die Energiewende wollen. Dass wir weg wollen von der Atomenergie. Dass wir den Aufbruch wagen ins postatomare Zeitalter. Dieser Entscheid ist höchst erfreulich. Aber eigentlich auch logisch und sonnenklar. Denn Uran ist endlich. Uran Abbau und Anreicherung ist mit grossem Ressourcenverschleiss und ungeheuerlichen Umweltschäden verbunden. Ausserdem hat noch kein Land der Welt eine Lösung für die jahrtausende lange Lagerung der radioaktiven Abfälle. Auch die Schweiz nicht mit dem geplanten endlosen Zwischenlager in Benken.</p>
<p><span id="more-488"></span>Die Frage ist nur, WANN wir aus dem atomaren Zeitalter aussteigen. Der Nationalrat hat lediglich beschlossen, DASS wir aussteigen. Die Haltung des Ständerates zu diesem Entscheid ist völlig offen. Unglaublich wird da lobbyiert. Nicht zuletzt mit dem Argument, das ja die AKW-Betreiber (die den Kantonen gehören und damit uns allen) massiv Gewinne in die kantonalen Kassen fliessen lassen. Dieses Argument scheint manch einen- bereits mit der Atomlobby gut vernetzten – Standesvertreter zu beeindrucken. Ausserdem wollen sich grad CVP und FDP-Vertreter nicht Wahlunterstützungen vergällen und die SVP möchte sich möglichst nicht äussern, weil sie hier nämlich schlicht an ihrer Basis vorbei politisiert. Die SVP will ja weiterhin vollumfänglich an der Atomkraft festhalten. Ja es tönt fast so, als seien sie daran, Uran produzierende Apfelbäume zu züchten. Denn sie sprechen ja bei der Atomkraft von der schweizerischen Energie-Unabhängigkeit!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In dieser Situation hilft unsere Grüne Atomausstiegsinitiative weiter. Wir Grünen sind tief überzeugt, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung auf Atomstrom verzichten will.</p>
<p>Mit unserer Initiative wollen wir erreichen, dass der Ausstieg der Schweiz aus der Atomenergie bis spätestens 2029 erfolgt. Das bedeutet eine Laufzeit für jedes Atomkraftwerk von maximal 45 Jahren. Wenn es die Sicherheit verlangt, müssen AKW auch schon früher abgeschaltet werden. Dies gilt explizit für Mühleberg.</p>
<p>Um gut ohne AKWs leben zu können, setzen wir auf Einsparung, Effizienz und die Förderung der neuen Erneuerbaren.</p>
<p>Wir Grünen wollen aber mehr: Wir fordern die Abkehr von der heutigen Wachstums und Verschleiss Wirtschaft. Wir wollen eine Kreislaufwirtschaft. Die Natur ist uns hier Vorbild. In der Kreislaufwirtschaft gelangen die eingesetzte <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rohstoff">Rohstoffe</a> über den <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Produktlebenszyklus">Lebenszyklus</a> einer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ware">Ware</a> hinaus wieder möglichst vollständig in den <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Produktionsprozess">Produktionsprozess</a> zurück.</p>
<p>Grundlage für die Forderung nach einer Kreislaufwirtschaft ist die Überzeigung, dass in einer endlichen Welt nur Produktionsverfahren mit einem wirklichen stofflichen Kreisschluss unbeschränkt fortgeführt werden können.</p>
<p>Wiederverwertung von Papier, Glas, Küchen- und Gartenabfällen, Altmetall, Pet etc sind hier gute Anfänge. Es braucht aber wesentlich mehr, ein eigentliches Umdenken in der Wirtschaftspolitik. Darum haben wir unsere Grüne Wirtschaftsinitiative lanciert.</p>
<p>Wir brauchen beides, und beides bedingt sich auch gegenseitig: Energiewende und eine Grüne Wirtschaft. Darum sammeln wir beide Initiativen gemeinsam. Die Bogen gibt es auf dem kantonalen Sekretariat.</p>
<p>Im Hinblick auf die Herbstsession beschäftigt mich noch eine zentrale Frage: Bleibt unser Verbandsbeschwerderecht erhalten? Die Frage ist berechtigt. Im Rahmen der Sondersession zur Energie wurde im Nationalrat eine Motion überwiesen die das Inhalt, Verbandsbeschwerderecht bei Energieprojekten abschaffen will.</p>
<p>Folgt der Ständerat im Herbst dem Nationalrat, ist dies der Anfang vom Ende des Verbandsbeschwerderechtes und ein unglaublicher Verlust für unsere Umwelt!</p>
<p>Fragt sich natürlich, welche Parteien diesen absoluten Blödsinn, diese Verachtung der Umweltgesetzgebung mitgetragen haben: SVP, FDP bis auf drei Ausnahmen, die Mehrheit der CVP! Gut zu wissen, auch im Hinblick auf die Wahlen. Das sind die Taten, an denen wir die Worte messen sollten.</p>
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		</item>
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		<title>Fertig Atom, Energiewende jetzt!</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Aug 2011 14:12:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marlies Bänziger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökologie]]></category>

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		<description><![CDATA[Medienkonferenz am 23. August 2011 Energiepolitik ist das Grüne Kernthema. Grüne Energiepolitik fordert die Abkehr von der veralteten Atomideologie, einer Technologie aus dem letzten Jahrtausend, die anfangs nur als Übergangstechnologie konzipiert war. Grüne Energiepolitik fordert den Einsteg ins post fossil-atomare Zeitalter. Die Rezepte liegen pfannenfertig auf dem Tisch und warten auf Anwendung. Einsparung, Effizienz, Förderung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Medienkonferenz am 23. August 2011</p>
<p>Energiepolitik ist <em>das</em> Grüne Kernthema.</p>
<p>Grüne Energiepolitik fordert die Abkehr von der veralteten Atomideologie, einer Technologie aus dem letzten Jahrtausend, die anfangs nur als Übergangstechnologie konzipiert war. Grüne Energiepolitik fordert den Einsteg ins post fossil-atomare Zeitalter. Die Rezepte liegen pfannenfertig auf dem Tisch und warten auf Anwendung.</p>
<p>Einsparung, Effizienz, Förderung der neuen Erneuerbaren sind die Schlüsselworte.<span id="more-481"></span></p>
<p>Atomenergie ist in verschiedener Hinsicht eine Fehlentscheidung:</p>
<ul>
<li>Die Gewinnung und Anreicherung von Uran verursacht immense Umweltschäden, zunehmend CO2 Emissionen und macht abhängig vom Ausland.</li>
<li>Atomkraftwerke bilden ein wirtschaftliches Klumpenrisiko.</li>
<li>Sie führen ins finanzielle Desaster, wenn die Werke ihre Kosten tatsächlich selber tragen müssten (Kaiseraugst wurde 1987 aus wirtschaftlichen Gründen fallen gelassen, rund 1,4 Milliarden Franken wurden in den Sand gesetzt, resp. via Stromgebühren von der Allgemeinheit bezahlt).</li>
<li>Die Gefahren und Folgen der atomare Verstrahlung zeigten sich immer wieder (Harrisbourgh, Tschernobyl, Fukushima um die Grossen zu nennen, beim Schweizer GAU 1969 in Lucens, dem ersten weltweit, wurden die Dörfer in der Umgebung leicht verstrahlt, dann der verstrahlte Versuchsreaktor in den Berg eingemauert. Die Strahlenrisiken für die Zukunft sind unbekannt.</li>
<li>Bis heute verfügt kein Land über eine Lösung, was mit dem atomaren Müll aus den Atomkraftwerken geschehen soll.</li>
</ul>
<p>Die Grünen fordern heute Konzepte, die die Rückholbarkeit des atomaren Mülls garantieren:</p>
<ul>
<li>Die geologische Entwicklung unseres Planeten für die kommenden Tausende von Jahren kennen wir heute nicht. Über Tausende von Jahren müssen kommende Generationen mit unserem atomaren Müll leben, ihn aber gegebenenfalls auch neu und sicherer Zwischenlagern können.</li>
<li>In ein paar tausend Jahren existiert vielleicht eine Technologie, die atomaren Müll wieder verwertet, quasi als Rohstoff.</li>
</ul>
<p>Wir brauchen also kein Endlager, sondern ein endloses Zwischenlager. Damit stellt sich auch die Standortfrage neu. Nicht mehr nur Benken im Weinland steht zur Diskussion, sondern die ganze Schweiz.</p>
<p>Die Standortfrage ist einfacher zu lösen, wenn der Ausstieg gesichert ist.</p>
<p lang="de-CH">Wir Grünen trauen der Politik beim Atomausstieg nicht. Zu sehr und zu viele Parlamentsmitglieder sind massiv mit der Atomlobby verbandelt.</p>
<p>1975 war es das Volk, das mit seinem Widerstand das AKW Kaiseraugst verhindert hat.</p>
<p>Wir Grünen zählen mit unserer Volksinitiative für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie auch heute aufs Volk. Fukushima hat vielen die Augen geöffnet.</p>
<p>Weg vom Atom, hin zu den erneuerbaren, fordert der Zeitgeist.</p>
<p>Grüne liegt im Zeitgeist, Grüne Forderungen werden mehrheitsfähig!</p>
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		<title>Erbschaftssteuer: Kantone werden am Ertrag beteiligt</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Aug 2011 14:17:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marlies Bänziger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir lancieren heute die Initiative für eine nationale Nachlass Steuer. Die Erbschaftssteuerreform ist eine nationale Initiative. Das ist ein zentraler Punkt dieser wichtigen Initiative für mehr soziale Gerechtigkeit in diesem Land. Es geht dabei um eine Reform der heute stark kantonal geprägten Steuergesetzgebung beim Erben. In unserer Bundesverfassung steht bisher nichts zu einer Erbschaftssteuer. Jedoch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir lancieren heute die Initiative für eine nationale Nachlass Steuer.<br />
Die Erbschaftssteuerreform ist eine nationale Initiative. Das ist ein zentraler Punkt dieser wichtigen Initiative für mehr soziale Gerechtigkeit in diesem Land.<br />
Es geht dabei um eine Reform der heute stark kantonal geprägten Steuergesetzgebung beim Erben.<br />
In unserer Bundesverfassung steht bisher nichts zu einer Erbschaftssteuer.<br />
Jedoch ist die Souveränität der Kantone in Art 3 festgehalten:<br />
„Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.“</p>
<p><span id="more-485"></span>Die Kompetenz für das Erheben von Erbschaftssteuern, liegt heute also bei den Kantonen.<br />
Eine Erbschaftssteuer wird heute in allen Kantonen – ausser dem Kanton Schwyz – erhoben. Mit Ausnahme des Kantons Luzern wird zusätzlich auch eine weitgehend gleichlautende Schenkungssteuer erhoben. Die kantonalen Regelungen für Erbschaft- und Schenkungsteuer sind jedoch sehr unterschiedlich.</p>
<p>Einzelne Kantone erlauben eine ergänzende Zuständigkeit der Gemeinden (Graubünden, Luzern, Freiburg, Waadt z. Bsp. in den Städten Chur, Luzern, Freiburg und Lausanne), in anderen Kantonen sind die Gemeinden anteilmässig am Ertrag der Schenkungssteuer beteiligt.</p>
<p>Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt und wer davon betroffen ist, wird ebenfalls von Kanton zu Kanton höchst unterschiedlich geregelt.</p>
<p>Verschiedene Kantone haben in den letzten Jahren Ihre Erbschaftssteuersätze massiv gesenkt. Mit diesem Verhalten treiben sie den interkantonalen Steuerwettbewerb übermässig an.</p>
<p>Mit der Initiative legen wir die Kompetenz der Erhebung einer Erbschaftssteuer auf die nationale Ebene. Auf kantonaler Ebene bleibt diese Kompetenz erhalten, auch wenn sie faktisch kaum mehr einen Sinn machen wird.</p>
<p>Im Gegenzug werden die Kantone mit einem Drittel am Ertrag der Erbschaftssteuer beteiligt. Die Erbschaftssteuer ist so ausgearbeitet, dass die Kantone &#8211; in etwa &#8211; denselben Betrag aus der nationalen Erbschaftssteuer erhalten, wie sie heute mir ihren verschiedenen kantonalen Erbschaftssteuern erwirtschaften. Stand heute: rund 800 Millionen Franken pro Jahr.</p>
<p>So gesehen ändert sich für die Kantone eigentlich nichts, abgesehen davon, dass nach der Reform in allen Kantonen die selben Bedingungen herrschen.<br />
Was selbstverständlich für die Kantone auch von Vorteil ist: 2/3 der Erbschaftssteuer fliessen in die AHV und stärken diese. Das kann wiederum eine Entlastung von Kantonen und Gemeinden bedeuten im Hinblick auf Zusatz- und Ergänzungsleistungen.<br />
Anders gesagt: Die nationale Erbschaftsteuer wird die Administration der Kantone und Gemeinden entlasten. Millionenerbschaften werden künftig zu einer Ihre Steuereinnahmen aus Millionen Erbschaften werden zukünftig nicht mehr dem kantonalen Steuerwettbewerb zum Opfer fallen, sondern gleichmässig vom Bund ausgeschüttet werden. Zudem werden die Kantone durch die Sicherung der AHV entlastet.</p>
<p>Die nationale Erbschaftssteuer mit Beteiligung der Kantone ist für die Kantone besonders interessant, weil sie in den kommenden Jahren auf die Gewinnausschüttung der Nationalbank verzichten müssen. Sie sind daher dringend auf zusätzliche Einnahmen angewiesen, wenn sie nicht die Steuern erhöhen wollen.</p>
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		</item>
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		<title>Sparprogramm auf Kosten der Umwelt</title>
		<link>http://www.marlies-baenziger.ch/positionen-und-texte/finanzpolitik/sparprogramm-auf-kosten-der-umwelt/</link>
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		<pubDate>Sat, 15 May 2010 16:18:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marlies Bänziger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Forum Weinländer Zeitung Mai 2010 Ende Mai endet die Vernehmlassungsfrist zum Konsolidierungsprogramm des Bundes. Ein breiter Fächer von möglichen Sparmassnahmen steht zur Diskussion, denn nach verschiedenen Steuerreformen in den vergangenen drei Jahren steht der Bund heute vor einem strukturellen Defizit von je nach Lesart bis zu drei Milliarden Franken jährlich. All diese Steuerreformen haben einzelnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Forum Weinländer Zeitung Mai 2010</p>
<p>Ende Mai endet die Vernehmlassungsfrist zum Konsolidierungsprogramm des Bundes.<br />
Ein  breiter Fächer von möglichen Sparmassnahmen steht zur Diskussion, denn  nach verschiedenen Steuerreformen in den vergangenen drei Jahren steht  der Bund heute vor einem strukturellen Defizit von je nach Lesart bis zu  drei Milliarden Franken jährlich.<br />
All diese Steuerreformen haben  einzelnen Gruppen mehr Geld ins Portemonnaie gespült und hinterlassen im  allgemeinen Bundeshaushalt jetzt das Defizit von gegen drei Milliarden  Franken jährlich. Die Folge: Ein Konsolidierungsprogramm in der Höhe von  drei Milliarden Franken. Also ein Sparprogramm des Bundes.<br />
Die Sparvorschläge sind vielfältig, es trifft eigentlich alle Lebensbereiche.<span id="more-309"></span><br />
Im  Rahmen der Vernehmlassung wurden nun die verschiedenen  Interessengruppen angeschrieben, damit sie sich zu den Vorschlägen  schriftlich  äussern.<br />
Zusätzlich hat der Bundesrat diesmal eine  vorgezogene konferenzielle, mündliche Vernehmlassung organisiert. Damit  zwischen Parteien, Gruppierungen und Verwaltung das Gespräch geführt  werden kann. Denn diese drei-Milliarden-Sparübung ist ein ganz  gewaltiger Brocken. Darum machen Aussprachen Sinn.<br />
Ein Beispiel:  Umweltschutztechnologien sollen mit 4, 5 Millionen jährlich weniger  subventioniert werden. Was bedeutet dies für die innovative Wirtschaft,  für den Austausch zwischen Wirtschaft und Fachhochschulen?<br />
Oder die  Beiträge an den Gewässerschutz, die gekürzt werden sollen: Was hat dies  aus Sicht der Umweltverbände, also der Fachpersonen in diesem Bereich  für Auswirkungen auf  unser Trinkwasser, auf die Biodiversität?<br />
Beiträge  an Kläranlagen: Offenbar können Stoffe aus Arzneimitteln (Hormone,  Biozide) nicht in den Kläranlagen abgebaut werden und gelangen in den  Wasserkreislauf. Es braucht neue Filteranlagen, damit diese Stoffe aus  dem Abwasser abgeführt werden können. Dafür waren Mittel vorgesehen, die  jetzt im Rahmen des Sparprogramms gestrichen werden sollen.<br />
Das heisst, alle diese Sparmassnahmen haben immer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.<br />
Während  der konferenziellen Vernehmlassung werden die Interessengruppen an vier  verschiedenen Tagen angehört. Am ersten Tag sind es die  Regierungsparteien. Am zweiten Tag die Nichtregierungsparteien. Am  dritten Tag sind es die Sozialpartner, am vierten Tag die Städte,  Kantone plus Berggebiete. Nur die Umweltverbände fehlen. Die  Umweltverbände wurden bewusst nicht eingeladen. Das sei ein  Bundesratsentscheid, lässt man aus der Verwaltung verlauten. Es gibt  also einen Beschluss des Bundesrates, die Umweltverbände nicht zur  Vernehmlassung einzuladen. Nicht an der konferenziellen Vernehmlassung  teilnehmen zu lassen. Nicht ihr Fachwissen abzufragen. Das ist  unverständlich und kurzsichtig. Die Umweltverbände sind Partner des  Bundes genauso wie die Parteien, Arbeitgeber, Gewerkschaften und  Bergkantone! Das Vorgehen des Bundesrates zeigt zweierlei klar auf:  Jedes Steuergeschenk für eine Gruppe wird von der Allgemeinheit via  Sparmassnahmen finanziert.<br />
Der Bundesrat verkennt die Zeichen der  Zeit. Er will Kosten der Umwelt zu sparen. Nur so ist zu erklären, warum  er auf die Mitwirkung der Umweltverbände bewusst verzichtet.<br />
Offenbar  verkennt unsere Landesregierung, dass für das langfristige Überleben  unseres Planeten Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in  Einklang gebracht werden müssen. Auch bei Sparprogrammen und auch von  unserer Regierung!<br />
Die Grünen werden vom Bundesrat Rechenschaft verlangen.</p>
<p>Marlies Bänziger, Nationalrätin Grüne, Winterthur</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bankgeheimnis</title>
		<link>http://www.marlies-baenziger.ch/positionen-und-texte/schweiz-und-europa/bankgeheimnis/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 17:06:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marlies Bänziger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz und Europa]]></category>

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		<description><![CDATA[Jahresversammlung Grüne Pfäffikon 19. Mai 2010 Bankgeheimnis und automatischer Datenausgleich Schweiz – EU Im Herbst 2007 wurde ich in den Nationalrat gewählt. Konnte Einsitz nehmen in meiner Wunschkommission, der Finanzkommission Warum Wunschkommission: Bei den Finanzen, im rahmen von Budget und Rechnung laufen alle Fäden zusammen. Wer einen Überblick hat über die Finanzströme, hat einen Überblick [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jahresversammlung Grüne Pfäffikon 19. Mai 2010<strong></strong><strong></strong></p>
<p><strong>Bankgeheimnis und automatischer Datenausgleich Schweiz – EU</strong></p>
<p>Im Herbst 2007 wurde ich in den Nationalrat gewählt. Konnte Einsitz nehmen in meiner Wunschkommission, der Finanzkommission</p>
<p>Warum  Wunschkommission: Bei den Finanzen, im rahmen von Budget und Rechnung  laufen alle Fäden zusammen. Wer einen Überblick hat über die  Finanzströme, hat einen Überblick ebenfalls über einen wesentlichen teil  der Verwaltung, der Aktivitäten des Bundes.</p>
<p>Gebe es unumwunden zu – noch bin ich daran, mir diesen Überblick vollständig zu erarbeiten, alles braucht seine Zeit.</p>
<p>Die Finanzkommission ist in Subkomissionen gegliedert, im Wesentlichen entlang der Departemente.</p>
<p>Ich  bin Mitglied der Subkommission 8 UVEK, da behandeln wir Budget und  Rechnung der Bundesämter für Energie, Umwelt, Zivilluftfahrt, Verkehr,  etc.<br />
Und Mitglied der Subkommission 6 Finanzdepartement, das heisst,  der ganze UBS Deal wurde in dieser Subkommission vorbesprochen, bevor er  in die Vollkommission kam.<span id="more-306"></span></p>
<p>Ausserdem  haben die Grünen seit den  Wahlen 2007 erstmals Einsitz in der EFTA-Delegation. Was mir  fraktionsintern als „Reisli-Grüppli“  angeboten worden ist, entpuppt  sich als Ausgesprochen spannende Delegation.<br />
Wir treffen uns mit  anderen ParlamentarierInnen aus Norwegen, Island, und Lichtenstein.  Diskutieren über mögliche ökologische und soziale Standards in  Freihandelsabkommen. Darum suche ich beispielsweise den Austausch mit  der EvB.<br />
Und zusätzlich pflegt unsere Delegation den Austausch mit  dem europäischen Parlament. Dies ist darum zentral, weil das  EU-Parlament mit dem Vertrag von Lissabon neue Zuständigkeiten erhalten  hat, nun ein Vetorecht besitzt neuen Verträgen gegenüber. Das heisst, es  ist für uns zentral, dass wir um Verständnis werben und einen guten  Kontakt pflegen zum nun einflussreicheren Parlament der EU.</p>
<p>In  der Delegation sind wir daran, unsere Aufgaben neu zu definieren, gerade  gestern hatten wir eine Sitzung zum Thema und ende Juni treffen wir uns  in Island zum Austausch mit unseren Kolleginnen aus den EFTA Staaten –  so der Vulkan uns lässt.</p>
<p>Zusammenfassend gesagt: ich habe wohl  einen der spannendsten Jobs im Parlament, der mir einen unglaublichen  Überblick schenkt über die zur Zeit aktuellen Fragen</p>
<p>Eine  dieser zentralen Fragestellungen ist die um das Bankgeheimnis und den  automatischen Datenausgleich, der immer wieder im Raum steht.</p>
<p>Plus  natürlich der Staatsvertrag CH-USA, der im Parlament diskutiert werden  wird, dem ich aus aktuellem Anlass gerne auch noch ein paar Worte widmen  möchte.<strong></strong></p>
<p><strong>Wo ist das Bankgeheimnis festgeschrieben, oder auch das Bankkundengeheimnis, wie es die Bankiervereinigung zu nennen pflegt?</strong></p>
<p>Bankgesetz Art 47:</p>
<div>Art. 47<br />
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:<br />
a. ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter,<br />
Beauftragter oder Liquidator einer Bank, als Organ oder Angestellter<br />
einer Prüfgesellschaft anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft<br />
wahrgenommen hat;<br />
b. zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht.<br />
2 Wer fahrlässig handelt, wird mit Busse bis zu 250 000 Franken bestraft.</div>
<p>Das heisst, es gibt ganz grundsätzlich keinerlei Auskunft über  Personen und Gelder, die auf der Bank lagern. Schweizer Banken können  grundsätzlich sämtlichen Personen im In- und Ausland signalisieren,  dass, sind unversteuerte Gelder einmal sicher in der Schweizer Bank  angekommen, sie dort auch unversteuert sicher lagern können.  Niemand  kann gezwungen werden, gegenüber dem Fiskus, gegenüber einer  Strafbehörde auch nur irgend eine Auskunft zu erteilen.</p>
<p>Von diesem  Bankgeheimnis machen Schweizer Banken nachhaltig gebrauch. Geht soweit,  dass die UBS eine eigene Abteilung aufgebaut hat, um in den USA Gelder  zu sammeln, und rechtswidrig auf Schweizer Banken zu platzieren.</p>
<p>Solche  Machenschaften sind an sich hinlänglich bekannt, wegen des  Bankgeheimnisses aber schlicht nicht wirklich beweisbar. Weil weder Bank  noch Bankangestellter, noch FINMA (als Bankaufsicht) irgend etwas gegen  Aussen verlauten lassen darf.</p>
<p>Dies führt zu Ärger im Ausland.  Dieser Ärger war schon immer da, nur nicht so offensichtlich, denn so  lange es den Staaten einigermassen gut ging, wollte man sich nicht  unbedingt mit den Mächtigen anlegen, nur weil sie Steuern am Staat  vorbei beschissen.</p>
<p>Mit der Finanz- Und Wirtschaftkrise, mit der zunehmenden Verschuldung der Länder hat sich dies geändert.<br />
Die Staaten brauchen nun alle Steuern, auch die der eigenen Machtklientel.<br />
Dieses Steuern eintreiben wird durch das Schweizer Bankgeheimnis verunmöglicht.</p>
<p>Klar  ist, dass in einer solchen Situation Daten, Bankdaten, Kundendaten von  unversteuerten Geldern, einen enormen Wert erhalten. Einen Marktwert  quasi.<br />
Der Wert der verkäuflichen Daten muss um einiges höher sein, als die zu erwartende Strafe wegen des Bruchs des Bankgeheimnisses.</p>
<p>Klar, dass dies eine Frage von Angebot und Nachfrage ist.</p>
<p>Der Staat erwartet einige hundert Millionen EU aus unversteuerten Geldern, da darf eine Daten CD ein paar Millionen Wert sein.<br />
Genau dies ist also geschehen beim so genannten Datenklau.</p>
<p>Eigentlich  eine logische Konsequenz der bestehenden Gesetzgebung und des  marktwirtschaftlichen Prinzips von einerseits Angebot und Nachfrage und  andrerseits Kostenfolgenabschätzungen.<br />
Den politischen Aufschrei  verstehe ich darum nicht wirklich. Jedenfalls nicht von denen, die das  Bankgeheimnis ins Gesetz geschrieben haben, darin verteidigen und auch  die freie Marktwirtschaft predigen.<br />
Der Aufschrei geht in die  Richtung: geklaute Daten dürfen nicht verwendet werden. Es soll keine  Amtshilfe geben bei geklauten Daten.<br />
Auf einmal soll eine art zwischenstaatliche Ethik gelten, wenn es um den Datenklau geht.</p>
<p>Nur steht das halt nicht im Gesetz.<br />
Da hat dann nämlich zwischenstaatliche Ethik nichts verloren.</p>
<p>Da stehen wir  heute in der Diskussion zum Datenklau.</p>
<p>Ein kleiner Einschub: <strong></strong></p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Steuerstreit CH – EU</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">Unser  Verhältnis zur EU in Sachen Steuern ist aber nicht nur wegen der  geklauten Daten getrübt. Es ist nicht nur das zelebrierte Bankgeheimnis,  das die Staaten der EU um Steuersubstrat bringt.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Der schon sehr viel länger dauernde Zwist geht und die Holding Besteuerung.</p>
<p style="padding-left: 30px;">1972  hat die Schweiz ihr Freihandelsabkommen mit der Europäischen  Gemeinschaft abgeschlossen. Dieses Abkommen untersteht keiner  Rechtssprechung, weil man keine gemeinsame Rechtssprechung  implementieren wollte oder konnte.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Dies gibt es übrigens bi heute  nicht. Die über 100 bilateralen Abkommen unterstehen keiner  Rechtssprechung. Meinungsunterschiede werde in ad hoc Grüppli, den so  genannten gemischten Ausschüssen, ausdiskutiert. Bis heute ist also die  Auslegung eines bilateralen Abkommens eine Frage der Wirtschafts  Diplomatie. Und nicht der Rechtssicherheit.<br />
Daher wohl auch der Vorwurf der Rosinenpickerei.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Bei der Holdingbesteuerung wirft die EU der CH vor, die kantonalen Steuerregime verletzen den Vertrag von 1972.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass dies nicht seine Sache sei, weil es in die Hoheit der kantone eingreife.<br />
Die  Kantone wiederum ziehen mit ihrem Steuerregime ganze Holding  Gesellschaft in die Schweiz, wo sie dann kaum mehr besteuert werden.  Dass dies die EU stört, ist klar.<strong></strong></p>
<p><strong>Zurück zum Bankgeheimnis </strong></p>
<p>International  haben die G20 hingegen entschieden, die Schweiz wegen des Bankgeheimnis  auf die Graue Liste zu setzen. Auch international fehlen mittlerweile  die hinterzogenen Steuern in den Staatshaushalten.<br />
Nebenbei: auch der  IMF rügte die Schweiz vergangenen Sommer wegen ihrer undurchsichtigen  Praxis im Bereich der Steuersubventionen.</p>
<p>Die Graue Liste der G20  hat dazu geführt, dass die Schweiz in kurzer Zeit 20  Doppelbesteuerungsabkommen ändern musste, in denen die Unterscheidung  von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufgehoben wird. Grundsätzlich  soll dies gelten für Doppelbesteuerungsabkommen. Also für eine Elite  von  Staaten, mit denen die CH wirtschaftliche Verflechtungen hat.<br />
Dies  ist die Zukunftsmusik: Wird die Unterscheidung von Steuerhinterziehung  und Steuerbetrug aufgehoben, ist ein wesentlicher Teil des  Bankgeheimnisses gefallen.</p>
<p>Zwei Punkte dazu:</p>
<ol>
<li> gilt diese Aufhebung nur für Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen</li>
<li>gilt sie nicht für uns Inländerinnen.<strong></strong></li>
</ol>
<p><strong>Fazit: Wir Grünen fordern mit einer Motion, dass  grundsätzlich in der Zusammenarbeit mit allen Ländern diese  Unterscheidung aufgehoben werden soll.</strong></p>
<p>Im Weiteren ist  immer zentral, was in einem Gesetz festgeschrieben ist, noch zentraler  aber ist, wie das Festgeschriebene umgesetzt werden soll.<br />
Dies regelt der Bundesrat in seinen Reglementen.<br />
Zur  Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen hat der Bundesrat kürzlich ein  Reglement in die Vernehmlassung geschickt. Darin ist die Umsetzung der  Amtshilfe bei Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.<br />
Anders gesagt: Wie genau wird es also vor sich gehen, wenn künftig geahndet werden soll bei einem Steuerhinterzieher.<strong></strong></p>
<p><strong>Ein Auszug:</strong><strong></strong></p>
<p><strong>2. Abschnitt: Amtshilfe zur Durchführung des innerstaatlichen</strong><br />
<strong>Steuerrechts der Vertragsstaaten</strong><br />
<strong>Art. 5</strong> Vorprüfung</p>
<ol>
<li> Das Amtshilfeersuchen wird von der ESTV vorgeprüft.</li>
<li> Das Ersuchen muss dem Grundsatz von Treu und Glauben entsprechen.  Es muss unter Hinweis auf die öffentliche Ordnung abgelehnt werden, wenn  die Erteilung der Amtshilfe mit den grundlegenden Wertungen des  schweizerischen Rechts nicht  vereinbar wäre oder gegen wesentliche  Interessen der Schweiz verstossen würde. Das Ersuchen ist insbesondere  abzuweisen, wenn es auf Informationen beruht, die unter Verletzung von  schweizerischem Strafrecht beschafft worden sind.</li>
<li>Das Amtshilfeverfahren kann eingeleitet werden, sofern:</li>
</ol>
<ul>
<li><strong>die ersuchende Behörde zur Gesuchstellung zuständig ist;</strong></li>
<li><strong>das Ersuchen schriftlich gestellt worden ist und folgende Angaben enthält:</strong></li>
</ul>
<ol>
<li><strong>Angaben zur anwendbaren rechtlichen Grundlage,</strong></li>
<li><strong>die zweifelsfreie Identifikation der betroffenen Person,</strong></li>
<li><strong>die zweifelsfreie Identifikation des Informationsinhabers oder der Informationsinhaberin,</strong></li>
<li><strong>eine Beschreibung der verlangten Informationen sowie  Angabenhinsichtlich der Form, in der der ersuchende Staat diese  Informationen zu erhalten wünscht, Verordnung für den Vollzug der  Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen AS 3</strong></li>
<li><strong>den Steuerzweck und die Günde, weshalb die verlangten  Informationen für den angeführten Steuerzweck voraussichtlich von Belang  sind;</strong></li>
<li><strong>die Gründe zur Annahme, dass sich die ersuchten Informationen im Besitz des Informationsinhabers befinden;</strong></li>
<li><strong>die Steuerperiode (Anfangs- und Schlussdatum) und, sofern  nicht damit übereinstimmend, die Zeitspanne (Anfangs- und Schlussdatum),  für die die Informationen verlangt werden; und</strong></li>
<li><strong>die Erklärung, dass der ersuchende Staat die nach seinem  innerstaatlichen Steuerverfahren üblichen Auskunftsquellen ausgeschöpft  hat;</strong></li>
</ol>
<ul>
<li><strong>es sich nicht um eine unerlaubte Beweisausforschung handelt; und</strong></li>
<li><strong>ausschliesslich Informationen verlangt werden, die vom Geltungsbereich des</strong><strong> anwendbaren Abkommens erfasst sind.</strong></li>
</ul>
<p>Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so teilt die ESTV dies der ersuchenden<br />
Behörde schriftlich mit. Diese kann ihr Ersuchen schriftlich ergänzen.</p>
<p>Anders  gesagt: Der Aufwand für ein Amtshilfeverfahren wird dermassen schwierig  gemacht, mit einem riesigen Verwaltungsaufwand versehen, der durchaus  de Möglichkeit beinhaltet, alles gelegentlich verjähren lassen zu  können.</p>
<p>Das Versprechen des Bundesrates, die Unterscheidung  zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufzuheben ist weniger als  halbherzig.</p>
<p>Es gilt nur für Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen.<br />
Das mögliche Verfahren wird möglichst kompliziert gestaltet.</p>
<p>Aus  meiner Sicht ein peinlich dilettantischer Versuch, die heilige Kuh des  Finanzplatzes Schweiz zu erhalten. Mittels aquiriertem Steuerbschiss den  Wohlstand der Schweiz zu erhalten. Eine hochnotpeinliche  Komödiantenpartie unseres Bundesrates.</p>
<p>Die Alternative ist fadengrad, klar und provokativ:<strong></strong></p>
<p><strong>Automatischer Datenabgleich.</strong></p>
<p>Vor  einigen Monaten hat sich das Manifest „Steuerwende“ gegründet. Es  bildet eine Plattform im Internet, verschiedene Grüne (ich gerne mit)  sind unter den Erstunterzeichnenden.<br />
Die Steuerwende fordert den automatischen Datenabgleich weltweit.</p>
<p>Dabei  geht es darum, dass die Daten über Kontoinhaber, Kontenhöhe,  Wertschriften etc jährlich den Steuerbehörden übermittelt werden, zur  Berechnung der anfallenden Steuern.<br />
Eine ausgesprochen effiziente art der Übermittlung notwendiger Daten.</p>
<p>In der EU intern ist der automatische Datenabgleich Norm. Ausser mit Österreich und Luxemburg.<br />
Diese  beiden Länder verstecken sich hinter dem fehlenden Datenabgleich  Abkommen mit der Schweiz. Experten meinen, es sei eine Frage von  Monaten, bis der Druck auf diese beiden Länder stark genug sei, dass  auch sie dem automatischen Datenabgleich zustimmen. Und damit dem  Steuerbschiss eine Riegel schieben.</p>
<p>Dann wird der Druck auf die  Schweiz wachsen, ebenfalls zu zu stimmen. Darum bin ich der Überzeugung,  dass wir – würden wir den automatischen Datenabgleich jetzt zur  Diskussion stellen – noch einen Verhandlungsspielraum hätten beim  „Kleingeschriebenen“.</p>
<p>Die Angst vor dem automatischen Datenabgleich wird diskutiert. Der Gläserne Bürger bemüht.<br />
Weit gefehlt. Die selben Stimmen, die sich gegen den automatischen Datenabgleich wehren, befürworten den Biometrischen Pass.<br />
Lohnausweise  werden von den Kantonen reihenweise direkt mit den Steuerämtern, den  Sozialwerken automatisch abgeglichen, zwecks minderem  Verwaltungsaufwand.<br />
Wir haben den biometrischen Pass.<br />
Wir werden die biometrische allgemeine Krankenkarte erhalten mit dem Chip mit allen relevanten Daten drauf.<br />
Spital,  Ärzte und Kassen tauschen immer unsere Detaildaten aus, damit effizient  geprüft und abgeglichen und allenfalls bezahlt oder auch nicht bezahlt  werden kann.<br />
Videokameras werden im öffentlichen Raum aufgestellt,  die Daten gesammelt und gehortet, damit sie allenfalls mit anderen Daten  abgeglichen werden können.<br />
Überall wird gesammelt und abgeglichen.<br />
Die Details werden vom Datenschutzgesetz geregelt oder auch im Strafgesetzbuch.</p>
<p>Nur nicht bei den Steuern. Dort soll es anders sein.</p>
<p>Ich  stehe noch heute mit tiefer Überzeugung hinter der Forderung nach dem  weltweiten automatischen Datenabgleich in Steuersachen.<br />
<strong>Steuerbschiss ist kein Kavaliersdelikt.</strong><br />
Das  Steuersubstrat ist heute wichtiger denn je, denn es dient dem Staat zur  Erledigung seiner dringend notwendigen Aufgaben. Daran müssen sich auch  die reichsten und die Mächtigsten beteiligen, nicht nur Ottilia  Normalverdienerin.<strong></strong></p>
<p><strong>Aus aktuellem Anlass: Staatsvertrag CH – USA</strong></p>
<p>Vorgeschichte:  Die UBS, (vermutlich auch andere Schweizer Banken)  errichtet eine  eigene Abteilung, um bewusst Kundengelder vor dem Fiskus zu verstecken,  geschützt durch das Schweizer Bankgeheimnis.</p>
<p>Die IRS interveniert  mehrmals, denn es besteht eine Diskrepanz: Das Bankgeheimnis , das das  Gebahren des Konzern UBS schützt sit Schweizer recht, die Abteilung  aber, die US-Kunden zum Steuerbschiss animiert steht auf US Grund und  Boden. Die USA mit ihrer Steuerbehörde IRS findet bei der Schweiz, beim  Bundesrat  aber keine Gehör. Der Bundesrat stellt sich auf den  Standpunkt, das Bankgeheimnis sei nicht antastbar.<br />
Die USA macht  Druck auf die UBS. Eröffnet ein Strafverfahren, damit beginnt ein  wesentlicher Abfluss von Geldern, weil die Bank nicht mehr als sicherer  Steuerhafen gilt.<br />
Das löst in der Schweiz Ängste aus, denn ginge die  UBS zu Grunde (wie schon bei deren Rettung doziert wurde) hätte dies  immense Folgen auf unsere Volkswirtschaft. Anders gesagt: Einmal mehr  ist die UBS to big to fail.</p>
<p>Die UBS muss bis zu einem bestimmten  Tag im Januar 2009 250 Kundendossiers an die IRS ausliefern. Die  Dossiers sollen von UBS Kunden stammen, die den Tatbestand der  fortgesetzten schweren Steuerhinterziehung erfüllen. Dies ist nach  geltendem recht noch nicht Steuerbetrug, das heisst, liefert die UBS die  Datensätze aus, bricht sie das Bankgeheimnis.<br />
Trotzdem ist die  Datenauslieferung in einem Vertrag UBS – US so geregelt. Wer also ist  zuständig für die Erfüllung des Vertrages?<br />
Die UBS schweigt.<br />
Der Bundesrat schweigt.<br />
Die FINMA verfügt die Herausgabe der Daten.<br />
Ein halbes Jahr später hält das Bundesgericht fest, das die Herausgabe der Daten widerrechtlich war.<br />
Folge  werden Wiedergutmachungsforderungen aus den USA sein. Die FINMA hat  dazu keine Kasse. Das wird den Staat, also uns alle kosten.</p>
<p>Der  Bundesrat macht mit der USA einen Vertrag: Die USA schützt die UBS,  respektive verzichtet auf den Weiterzug eines Strafverfahrens, wenn  diese bis Sommer 4500 Dossiers herausgibt von Kunden, die den Tatbestand  der fortgesetzten schweren Steuerhinterziehung erfüllen..</p>
<p>Damit  dies möglich wird, ist Teil des Vertrages, dass neu eben fortgesetzte  schwere Steuerhinterziehung als Steuerbetrug definiert wird und damit  geahndet werden darf. macht der BR einen Vertrag mit den USA, in dem er  Steuerbetrug rückwirkend neu definiert. Das heisst, ausschliesslich mit  den USA gilt nunmehr fortgesetzte schwere Steuerhinterziehung rückwirken  auch als Steuerbetrug und darf geahndet werden.<br />
Aber nur im Rahmen  von rund 4500 Dossiers, die unter diesem Titel an die IRS ausgeliefert  werden müssen, damit die IRS, resp. die USA von einem Strafverfahren  gegen die UBS absehen.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt den  Vertrag als ungültig, weil so ein Vertrag als Staatsvertrag vom  Parlament abgesegnet werden muss, und nicht als Ergänzung des  bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens durchgehen kann.<br />
Das möchte der Bundesrat jetzt machen lassen.</p>
<p>Das ist der Inhalt der Vorlage in der Frühlingssession.</p>
<p>Position Grüne bisher: Wir stellten Forderungen:</p>
<p>Too big to fail Thematik mit klarer Lösung<br />
Bankensteuer<br />
Kommittment für eine Tobinsteuer (global im Rahen des FSB)<strong></strong></p>
<p><strong>Die Fraktion wird kommenden Freitag entscheiden.</strong><strong></strong></p>
<p><strong>Grundsätzlich: es gibt keinen Grund, die UBS nochmals zu retten.</strong><br />
<strong>Villiger darf das Bankgeheimnis brechen und die Konsequenzen tragen.</strong><br />
<strong>Eine gesetzliche Rückwirkung ist jenseits und kaum zu rechtfertigen.</strong><br />
<strong>Eins Sonderbehandlung der USA, damit sie die UBS schonen, ebenfalls.</strong><br />
<strong>Wenn wir den Vertrag ablehnen, schaffen wir eigentlich wieder Rechtssicherheit.</strong></p>
<p>Marlies Bänziger, im Mai 2010</p>
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		</item>
		<item>
		<title>fairflug wohin?</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Sep 2009 15:10:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marlies Bänziger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Flughafen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ende September stimmen wir ab über die fairflug Initiative. Eine  Abstimmungskampf gibt es nicht eigentlich, ich weiss von kaum einem Podium dazu. Trotzdem erscheinen da und dort Artikel in Zeitungen und Broschüren, die sich mit der Initiative befassen und sie – und das ist erstaunlich – allesamt ablehnen. Regierungsrat und alle Kantonsratsparteien und auch der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ende September stimmen wir ab über die fairflug  Initiative. Eine  Abstimmungskampf gibt es nicht eigentlich, ich weiss  von kaum einem Podium dazu. Trotzdem erscheinen da und dort Artikel in  Zeitungen und Broschüren, die sich mit der Initiative befassen und sie –  und das ist erstaunlich – allesamt ablehnen.</p>
<p>Regierungsrat und alle Kantonsratsparteien und auch der SSF, deren  Präsidentin ich seit einem knappen Jahr bin, lehnen sie ebenfalls ab.  Einzig der Fluglärmprotest Ost, allenfalls der Flughafenschutzverband,  dessen Präsident im Initiativkomitee sitzt hat Stimmfreigabe beschlossen  mit der Begründung, es gäbe dafür und dawider.<span id="more-288"></span></p>
<p>Das Initiativkomitee selber führt keinen Abstimmungskampf sondern hat eine Stimmrechtsbeschwerde gemacht mit dem Inhalt:</p>
<p>Kantonalzürcherische Fairflug-Volksinitiative:<br />
Stimmrechtsbeschwerde gegen unseriösen Abstimmungsbericht des Regierungsrats</p>
<p>Die Beschwerde ist innert Frist eingegangen und meines Wissens noch nicht entschieden.</p>
<p>Im Wissen um die hängige Beschwerde findet die Information des  Initiatvkomitees ausschliesslich auf deren website statt, es gibt keinen  Pro Wahlkampf und entsprechend auch kein Pro Fairflug Komitee.</p>
<p>Eine reichlich spezielle Situation, die eigentlich der Erläuterung bedarf.</p>
<p>Darum danke ich den Grünen Uster und Dübendorf ganz herzlich für diese  Einladung, die dazu dienen soll, etwas Licht in die Sache zu bringen.</p>
<p>Was genau will die Initiative und wer steht dahinter?</p>
<div><strong>Initiativkomitee:</strong><br />
<strong>Kurt Klose</strong>, Präsident, Oberlangenhard, 8486 Rikon<br />
<strong>Franziska Brütsch</strong>, Haldenweidstr. 4, 8309 Nürensdorf<br />
<strong>Ruth Fumagalli</strong>, Spiegelacker 1, 8486 Rikon<br />
<strong>Hannes Gehring</strong>, Müliwiesstr. 57, 8487 Zell<br />
<strong>Hedwig Jucker</strong>, Bahnhofstr. 5, 8483 Kollbrunn<br />
<strong>Rudolf Ott</strong>, Tösstalstr. 77, 8486 Rikon<br />
<strong>Lisa Palm</strong>, Grabenweg 27, 8484 Weisslingen<br />
<strong>Dr. Walter Rohr</strong>, Rebenstr. 43, 8309 Birchwil<br />
<strong>Evelyne Staub</strong>, Langenhardstr. 6, 8486 Rikon<br />
<strong>Norbert Staub</strong>, Langenhardstr. 6, 8486 Rikon<br />
<strong>Roland Veil</strong>, Schwendistr. 30, 8486 Rikon&nbsp;</p>
<p><strong>Überparteiliches Unterstützungskomitee:</strong><br />
<strong>Annen Ueli</strong>, Kantonsrat SP, Illnau<br />
<strong>Bürgi André</strong>, Ex-Kantonsrat SP, Bülach<br />
<strong>Fahrni Hans</strong>, Kantonsrat EVP, Winterthur<br />
<strong>Fischer Hans-Jürg</strong>, Kantonsrat SD, Forch<br />
<strong>Hächler Patrick</strong>, Kantonsrat CVP, Gossau/ZH<br />
<strong>Knellwolf Ernst</strong>, Ex-Kantonsrat SVP, Elgg<br />
<strong>Schürch Christoph</strong>, Ex-Kantonsrat SP, Winterthur<br />
<strong>Ziegler Thomas</strong>, Kantonsrat EVP, Elgg<br />
<strong>Staub Peter</strong>, FDP, Gemeindepräsident und Präsident desSchutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich, Dällikon<br />
<strong>Kleiber Ruth</strong>, Gemeinderätin EVP, Winterthur<br />
<strong>Schlegel Eva</strong>, Gemeinderätin SP, Winterthur<br />
<strong>Caduff Felix</strong>, Präsident SP T’thal, Turbenthal</p>
</div>
<p>Kantonalzürcherische Fairflug-Volksinitiative:<br />
Stimmrechtsbeschwerde gegen unseriösen Abstimmungsbericht des Regierungsrats</p>
<p>Die Beschwerde ist innert Frist eingegangen und meines Wissens noch nicht entschieden.</p>
<p>Beim Betrachten des Initiativkomitees und auch der Unterstützungsgruppe wird Eines sofort klar – es sind Menschen aus dem Osten.</p>
<p>Die fairflug Initiative ist die Antwort auf die so genannt forcierten  Ostanflüge, dem Einbau der ILS auf der Piste 28 im Anschluss an die  Aufkündigung des Staatsvertrages mit Deutschland, der Einführung der so  genannten DVO.</p>
<p>Bis ins Jahr 2005 galt die traditionelle Nordausrichtung mit Anfügen über deutsches Gebiet.<br />
Mit Einführung der DVO wurden diese Anflüge vor allem zeitlich beschränkt in den Tagesrandstunden.<br />
Daraufhin wurden neue Lösungen gesucht, wie trotzdem diese Flüge gemacht  werden können im Wissen darum, dass neue Gebiete belärmt werden  müssten.</p>
<p>Lösung waren dann die  forcierten Ostanflüge einerseits plus die  Südanflüge andrerseits. Parallel dazu – und leider nicht ansatzweise  wurden auch die Abflüge neu organisiert, weil sie ja abhängig sind von  den Anflugrouten. Dies beschert uns über Winterthur zusätzlichen Nacht-  und Morgenfluglärm, der aber schlicht nicht diskutiert wird.</p>
<p>Das Gute daran: Fluglärm uns seine gesundheitlichen Folgen wurden ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt, immerhin.<br />
Noch zu wenig diskutiert werden die Klimatischen Auswirkungen des Flugverkehrs, auch in der Stratosphäre.</p>
<p>In dieses Umfeld der Diskussion stelle ich  nun die fairflug Initiative.</p>
<p>Sie geht im Wesentlichen von folgendem Grundgedanken aus:</p>
<p>Der Flughafen ist Wirtschaftsmotor der Schweiz und es braucht ihn.</p>
<p>Grundsätzlich wird sein Wachstum nicht in Frage gestellt.</p>
<p>Da alle vom Flughafen profitieren, sollen alle die Lasten gleichmässig tragen.</p>
<p>Eigentlich ein nahe liegender Gedanke, allerdings stelle hierzu ein paar Fragen:</p>
<p>Profitieren wirklich alle gleichmässig vom Flughafen?</p>
<p>Verursacherprinzip des Flughafens; wer fliegt hat Lärm? Allenfalls mehr  Fluglärm über dicht besiedeltem Gebiet und keiner über der  Landwirtschaft?</p>
<p>Zur Pisteninfrastruktur, resp. einem allfälligen Ausbau wird nicht gesagt.</p>
<p>Bei gleichmässigem Weiterwacsen ergibt sich ein massiver Druck auf die  Nachtruhe einerseits und auf die Pisteninfrastruktur andrerseits.</p>
<p>Gleichmässig verteilen biss alle zugelärmt sind?</p>
<p>Wo ist das Ende?</p>
<p>Oder ist alles genau umgekehrt??</p>
<p>Genau diese Unsicherheiten habe dazu geführt, dass die Initiative von allen Seiten zur Ablehnung empfohlen wird.</p>
<p>Auswirkungen auf Dübendorf, falls sie dennoch umsetzbar wäre und eine Mehrheit finden würde?</p>
<p>Nicht wirklich abschätzbar. Allenfalls auch einmal Fluglärm, weil bisher  noch nicht, und weil es direkt Fluglinien geben könnte oder geben  können wird.</p>
<p>Inwieweit sie mit Raumplanung und Umweltgesetzgebung zu vereinbaren ist, ist offen und bestritten.</p>
<p>Klar ist aber, dass die initiative aus Betroffenheit lanciert, heute  schlicht schräg in der Landschaft liegt und darum auch abgelehnt werden  sollte.<strong> </strong></p>
<p><strong>Wichtige Luftfahrtpolitische Vorlagen, die von zentraler Bedeutung sind</strong></p>
<p>SIL: hier geht es um die Pisteninfrastruktur, aufgrund derer dann ein definitives Betriebsreglement vom Bund erlassen wird.</p>
<p>Die Moratoriumsinitiative, die verlangt, dass am bestehenden Pistensystem keine Aenderungen angebaut werden dürfen.</p>
<p>Der ZFI, der recht eigentlich bereits überarbeitet werden soll, weil er  offensichtlich ein Einschreiten des RR verlangen würde im Rahmen einer  Eingrenzung des Flugbetriebes, resp. einer Einschränkung des von  Flugbewegungen verursachten Lärms.</p>
<p>Die Uebrarbeitung des Luftfahrtgesetzes auf Bundesebene, die es  ermöglichen soll, künftig eine Aufsichtsabgabe plus eine  Sicherheitsabgabe einzufordern, so dass die Luftfahrt nicht mehr mit  Millionenbeiträgen aus der Bundeskasse zusätzlich subventioniert werden  soll.</p>
<p>Die Volksabstimmung im November zur Spezialfinanzierung Luftverkehr, die  der Luftfahrt künftig Geld aus der inländischen Kerosenabgabe zuhalten  soll, obwohl zusätzliche Steuergelder gesprochen werden sollen, so wie  es jetzt im Budget 2010 vorgeschlagen ist.</p>
<p>Diese Fagestellungen liegen auf dem Tisch, die politische Diskussion dazu läuft.<br />
Die fairflug Initiative ist hier einfach an einem falschen Ort und aus  einer zwar verständlichen Betroffenheit formuliert und eingereicht, aber  aus einer grösseren Warte gesehen schlicht quer und unnütz in der  Landschaft.</p>
<p>Marlies Bänziger, 10. September 2009</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Lokerung der Nachtflugsperre</title>
		<link>http://www.marlies-baenziger.ch/positionen-und-texte/flughafen/lokerung-der-nachtflugsperre/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 15:21:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marlies Bänziger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Flughafen]]></category>

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		<description><![CDATA[Zur schleichenden Aufweichung der Nachtflugsperre um den Flughafen Zürich (Leitartikel in der FLAB, Ausgabe Frühling 2008) Die Geschichte rund um den Flughafen Zürich gleicht einem Schwarz-Peter-Spiel! Wie kann das passieren? Der Bund legt in Absprache mit den Kantonen die Planungsfragen fest. In diesem Zusammenhang sprechen wir vom SIL (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt). Der Kantonsrat hingegen bestimmt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<h4>Zur schleichenden Aufweichung der Nachtflugsperre um den Flughafen Zürich</h4>
<p>(Leitartikel in der FLAB, Ausgabe Frühling 2008)</p>
<p>Die Geschichte rund um den Flughafen Zürich gleicht einem Schwarz-Peter-Spiel!</p>
</div>
<p><strong>Wie kann das passieren?</strong><br />
Der Bund legt in Absprache mit den Kantonen die Planungsfragen fest. In  diesem Zusammenhang sprechen wir vom SIL (Sachplan Infrastruktur  Luftfahrt). Der Kantonsrat hingegen bestimmt die Richtplanung rund um  den Flughafen Zürich .<br />
Beide Planungen, der Richtplanung auch das Objektblatt SIL stehen  rechtlich auf gleicher Stufe, das heisst sie müssen wiederum zueinander  im Einklang stehen. Dies ermöglicht es, sich gegenseitig den Schwarzen  Peter zuzuschieben.<br />
Wie also die verschiedenen Planungsgrundlagen zusammengebracht werden  sollen, ist ein äusserst komplexes Thema und schwierig zu durchschauen.  Verschiedene Player sind involviert: der Bund, das BAZL, der  Regierungsrat Zürich, der Kantonsrat Zürich, Skyguide, Unique und die  angrenzenden Kantone.<span id="more-296"></span><strong></strong></p>
<p><strong>Was wurde in den letzten Monaten festgelegt? </strong><br />
Vergangenen November haben wir im Kanton Zürich über die  Flughafeninitiative und über den ZFIplus als Gegenvorschlag abgestimmt.  Die Diskussion im Vorfeld der Abstimmung wurde engagiert und heftig  geführt. Einerseits geht es um Lärm und dessen Kanalisierung oder  Verteilung und um wirtschaftliche Interessen am Flugverkehr  andererseits.<br />
Letztlich standen – stehen noch heute – immer auch die  Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens Zürich zur Diskussion. Und bei  diesen Entwicklungsmöglichkeiten geht es um Rahmenbedingungen, wie zum  Beispiel die Nachtruhe. Bei der Flughafeninitiative wurden neun Stunden  Nachtruhe gefordert, beim ZFIplus sieben, bei einer zusätzlichen halben  Stunde Verspätungsabbau noch sechseinhalb Stunden garantierte Nachruhe.<br />
Am Schluss erwies sich der ZFIplus an der Urne als mehrheitsfähig und wurde mit 63 % der Stimmen angenommen.<br />
Das heisst also, dass seit Ende November die Bevölkerung des Kantons  Zürich mit gutem Recht der Meinung ist, es seien mit der Volksabstimmung  garantierte sechseinhalb Stunden Nachruhe festgelegt worden.<br />
Heute, nur ein halbes Jahr später, sieht plötzlich alles anders aus: Mit  Ausnahmebewilligungen, die zudem recht einfach zu erhalten sind, soll  die Nachtruhe im Rahmen von internationalen Grossanlässen deutlich  verkürzt werden.  Ich bin sicher, dass schon vor einem halben Jahr, also  zur Zeit der Abstimmung über den ZFI plus, die ersten Gesuche für  entsprechende Ausnahmebewilligungen beim BAZL (Bundesamt für  Zivilluftfahrt) respektive beim Bundesrat auf dem Tisch lagen. Dies aus  verfahrenstechnischen Gründen, denn die Planung für die EURO 08 lief  damals schon auf vollen Touren. Nur wurden die Gesuche verschwiegen, die  dahinter liegende Absicht – nämlich die Nachtflugsperre grundsätzlich  aufzuweichen – ebenfalls.</p>
<p>Anfang Januar wurde via Presse bekannt, dass der Bund im Hinblick auf die Euro 08 Ausnahmen vom Nachflugverbot prüfe.<br />
Darauf hin reichten die Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräte Priska  Seiler Graf SP, Röbi Brunner Grüne und Thomas Maier glp ein dringliches  Postulat ein und beauftragten den Regierungsrat, sich beim Bund gegen  die schleichende Aufweichung des Nachtflugverbotes einzusetzen.<br />
In der Beantwortung dieses dringlichen Postulates schrieb der  Regierungsrat, dass der Bundesrat die VIL (Verordnung Infrastruktur  Luftfahrt) dahingehend geändert, dass er unter anderem einen  zusätzlichen Artikel 39d, einen neuen Abs 3, eingefügt habe:<br />
„Soweit es aus Sicherheitsgründen, insbesondere zur Verhinderung  gewalttätiger Ausschreitungen, nötig ist, kann das Bundesamt für  bedeutende Anlässe mit internationaler Beteiligung Ausnahmen von Art 39  Abs e 1 und 2 sowie von den Artikeln 39a und 39b gewähren. Das Bundesamt  entscheidet auf Antrag der für die Sicherheit zuständigen Organe oder  Behörden und nach Anhörung der betroffenen Kantone und Flughäfen.“<br />
Der Regierungsrat hat im letzten Herbst in seiner Vernehmlassung dem  neuen Artikel 39d VIL zugestimmt. Dies zeigt die wahren Absichten des  Zürcher Regierungsrates klar auf. Denn es ist janusgesichtig, in der  Abstimmung die garantierte Nachtruhe zu thematisieren und dann im  stillen Kämmerlein dieser neuen VIL zuzustimmen. <strong>So weit so schlecht.</strong></p>
<p><strong>Aber was bedeutet das in der Praxis? </strong><br />
Ich fragte mich, ob das Ganze auch durchführbar sei.<br />
Soll das Risiko von randalierenden Hooligans unbedingt von der Stadt  Zürich auf den Flughafen verschoben werden? Welcher Flugkapitän, der die  Verantwortung über sein Flugzeug hat, wird randalierende Hooligans und  Betrunkene an Bord nehmen? Kaum eine Fluggesellschaft würde diese  Risiken tragen wollen.</p>
<p>Darum stellte ich in der Fragestunde des Nationalrates, am 10. März  folgende Frage zur Lockerung der Nachtflugsperre an den Bundesrat:<br />
„Frage:<br />
An welche anderen Sicherheitsgründe hat der Bundesrat gedacht, als er  die VIL – namentlich auch im Hinblick auf die EURO 08 entsprechend  überarbeitet und die Möglichkeit zur Lockerung der Nachtflugsperre  festgeschrieben hat?“</p>
<p>In der Antwort schreibt der Bundesrat ebenfalls am 10. März:<br />
„&#8230;. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass während der  EURO 08 keine oder nur ganz vereinzelte Ausnahmebewilligungen aus  Sicherheitsgründen erteilt werden müssen. Hingegen stellt sich für die  Veranstalter der EURO 08 das Problem, dass die teilnehmenden  Mannschaften nach ihren Spielen – und somit teilweise während der  Nachtflugsperre – wieder in ihre Mannschaftshotels zurückreisen wollen.  Entsprechende Anfragen liegen der Verwaltung bereits vor. Dem Bundesrat  scheint dieses Anliegen grundsätzlich berechtigt, zumal es sich um eine  sehr beschränkte Anzahl (<strong>ca. ein bis zwei Flüge pro Tag</strong>) handelt.  Er prüft deshalb, ob für diese Gesuche in einer auf die Dauer der EURO  08 befristeten Spezialverordnung die nötige Rechtsgrundlage geschaffen  werden soll.“</p>
<p>Wie gesagt, das war am 10. März dieses Jahres. Jetzt aber kommt „der  Hammer“: Genau einen Monat später, nämlich am 10. April 2008, wurde dann  der Beschluss des Bundesrates bekannt gegeben:<br />
Bis zu <strong>580 Nachtflug-Starts total</strong>, zusätzlich die entsprechenden  Anflüge, falls die Flugzeuge nicht bereits vor der Nachtzeit anfliegen,  verteilt auf die Landesflughäfen, plus die Mannschaftsflüge, die von  Bundesrat Leuenberger bereits im März angekündigt worden sind!</p>
<p><strong>Der Regierungsrat des Kantons Zürich reagiert empört auf die  Nachtflug-Erlaubnis und stellt gleichzeitig ein Gesuch, um genau diese  Nachtflüge auch durchführen zu können. Das ist scheinheilig!</strong><br />
Fazit: Obwohl im November 2007 per Volksabstimmung von 63% der  Bevölkerung JA gesagt wurde zu einer minimalen Nachtruhe von  sechseinhalb Stunden (unter Berücksichtigung eines möglichen  Verspätungsabbaus), sind offenbar Bund und Regierungsrat daran,  stückweise eben diese Nachtruhe aufzuweichen. Ganz offensichtlich wollen  sie eine wachstumsorientierte Flughafenentwicklung ohne Rücksicht,  weder auf die Umwelt noch auf die lärmgeplagte Bevölkerung. Und  ebenfalls ganz offensichtlich wird zwar langfristig geplant, es wird  aber nur das Nötigste möglichst intransparent und kompliziert und nur  auf Nachfrage hin kommuniziert.<br />
Sortiere ich nämlich sämtliche jetzt vorliegenden Informationen, stelle  ich folgendes fest: In seiner neuen „Verordnung über die Nachtflüge  während der Fussball-Europameisterschaft 2008“ stützt sich der Bundesrat  auf die Artikel 3 und 36 des Luftfahrtgesetzes. Bilden diese Artikel  die Grundlage der neuen Verordnung, so handelt es sich bei dieser neuen  Verordnung jedoch um eine Änderung des Betriebsreglements des Flughafens  Zürich. Und Änderungen des Betriebsreglements gehören zwingend in die  öffentliche Auflage – so steht es in eben diesem Luftfahrtgesetz des  Bundes. Hat der Bundesrat hier seine eigenen Regeln missachtet? Im  Kantonsrat hat das Trio Brunner, Maier, Seiler Graf mit einer  Interpellation diese Frage gestellt – unterschrieben wurde die  Interpellation von über neunzig Parlamentsmitgliedern aus allen  Parteien.<br />
In der nächsten Nationalrats-Session werde ich dieselben Fragen auch auf Bundesebene stellen.<br />
Ich bin der Meinung, dass Abstimmungsresultate respektiert werden  müssen. Dazu gehört auch die minimale Nachtruhe im Rahmen des ZFIplus.  Wir wollen einen Flughafen nach Mass. Wir brauchen eine minimale  Nachtruhe – ob das nun dem Bundesrat, mitsamt der Zürcher  Kantons-Regierung passt oder nicht. Dafür kämpfen wir.</p>
<p>Marlies Bänziger<br />
Nationalrätin Grüne ZH</p>
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		<title>Was opfern wir alles der Luftmobilität?</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Jul 2008 15:05:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marlies Bänziger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Flughafen]]></category>

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		<description><![CDATA[Forum Andelfingerzeitung März 08 Vergangenen November haben wir im Kanton Zürich über die Flughafeninitiative und über den ZFI plus abgestimmt. Die Diskussion wurde heftig geführt. Einigkeit herrschte in Bezug auf die Nachtruhe, denn in beiden Vorlagen war eine Nachtflugsperre definiert. Umstritten war nur deren Länge. Dass wir aber alle ein Bedürfnis nach möglichst ungestörter Nachtruhe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Forum Andelfingerzeitung März 08</p>
<p>Vergangenen November haben wir im Kanton Zürich über die  Flughafeninitiative und über den ZFI plus abgestimmt. Die Diskussion  wurde heftig geführt.<br />
Einigkeit herrschte in Bezug auf die Nachtruhe, denn in beiden Vorlagen  war eine Nachtflugsperre definiert. Umstritten war nur deren Länge.<br />
Dass wir aber alle ein Bedürfnis nach möglichst ungestörter Nachtruhe  haben und dass dieses Bedürfnis den Minimalkonsens darstellte, da waren  wir uns einig. Der ZFI plus wurde mit grossem Mehr angenommen. Damit  haben wir sieben Stunden garantierte Nachtruhe.<br />
Diese garantierte Nachtruhe gilt seit letzten November.<br />
Im Juni, rund sieben Monate nach dieser Abstimmung, findet die Euro 08 statt.<span id="more-284"></span></p>
<p>Just auf diesen Zeitpunkt hin hat der Bundesrat die Verordnung über die  Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) teilweise überarbeitet. Weil die VIL  „nur“ eine Verordnung ist, liegt die Überarbeitung in der alleinigen  Kompetenz des Bundesrates, auch wenn er die Kantone vorher zur  Vernehmlassung bittet. Die Vernehmlassung des Kantons Zürich wiederum  wurde vom Regierungsrat verfasst, ohne Wissen oder Mitwirkung des  Kantonsrates. Die überarbeitete Version VIL ist seit 1. März 2008 in  Kraft.<br />
Das heisst, die Vorarbeiten haben zum Zeitpunkt der Abstimmung vom  letzten November stattgefunden, nur dass wir als Bevölkerung natürlich  nichts von diesen internen Diskussionen gewusst haben.<br />
In der überarbeiteten Version VIL ist es möglich, im Hinblick auf die  EURO 08 und aus Sicherheitsgründen Ausnahmen von der Nachtflugsperre zu  erlauben. Ausnahmen aus Sicherheitsgründen? Sollen also Betrunkene oder  Randalierende direkt nach den Fussballspielen ausgeflogen werden können,  damit sie bei uns keinen Schaden anrichten?<br />
Kaum eine Fluggesellschaft wird die Sicherheit im Flugzeug mit solchen  Passagieren gefährden wollen. Es liegt in der Verantwortung des  Flugkapitäns, gerade solche Passagiere im Namen der Sicherheit nicht zu  transportieren.<br />
Sowohl im Kantonsrat als auch im Nationalrat haben Grüne und SP nachgefragt, worum es denn hier in Tat und Wahrheit gehen könne?<br />
Die Antworten sind weder befriedigend noch klärend. So schreibt der  Bundesrat auf meine Anfrage vom letzten Montag, dass er darüber  nachdenkt, allenfalls zusätzliche Spezialbewilligungen auszusprechen,  damit einzelne Fussballmannschaften direkt nach den Spielen wieder in  ihre Hotels zurück geflogen werden können.<br />
Und was bei der EURO 08 möglich ist, wird auch bei einem andern Anlass  möglich sein &#8211; trotz Volksabstimmung vor noch nicht einmal fünf Monaten!<br />
Zusätzlich stehen wir im Schlussspurt zum SIL-Prozess. Im SIL (Sachplan  Infrastruktur Luftfahrt) des Bundes werden die Grundlagen erstellt für  die künftigen Betriebsvarianten am Flughafen Zürich.<br />
Letzte Woche wurden die Vernehmlassungsantworten der Bezirke bekannt:  Der Bezirk Andelfingen spricht sich dafür aus, nichts am Pistensystem zu  ändern und in etwa am bisherigen Flugregime fest zu halten. Dieselbe  Haltung vertreten die Bezirke Bülach, Dielsdorf, Dietikon, Pfäffikon und  Winterthur.<br />
Das Flugregime hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lärmverteilung.  Aber eben, entscheiden über die Haltung des Kantons Zürich, die dann  gegenüber dem Bund vertreten wird, wird der Regierungsrat in seiner  eigenen Kompetenz.<br />
Das heisst, die Situation rund um den Flughafen Zürich ist alles andere  als geklärt – und die Unsicherheiten werden noch Jahre andauern. Es ist  ein laufender politischer Prozess. Eins ist für mich aber klar: Einen  Pistenausbau, in welcher Art auch immer, darf es nicht geben, das führt  zu noch mehr Flugbewegungen, noch mehr Lärm und noch weniger Nachtruhe.  Und über den Klimaschutz im Zusammenhang mit dem Flugverkehr gäbe es  durchaus Einiges zu sagen.</p>
<p>Marlies Bänziger, Winterthur, Grüne NR</p>
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		<title>Leserinnenbrief PS</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Jul 2008 14:58:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marlies Bänziger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Flughafen]]></category>

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		<description><![CDATA[Zu „Mythen“ im PS vom 19. Juli 2007 Selbstverständlich kann frau auch schon als Jugendliche politisiert werden. Das führt zu einem entsprechenden Erfahrungsschatz. Auch wenn er nicht zwingend zelebriert werden muss. Als wir damals gegen Kaiseraugst protestierten, war ich engagiertes Mitglied der AKW-Gegner Embrach. Es ging nicht um die Grundsatzfrage Atomenergie Ja oder Nein, denn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu „Mythen“ im PS vom 19. Juli 2007</p>
<p>Selbstverständlich kann frau auch schon  als Jugendliche politisiert werden. Das führt zu einem entsprechenden  Erfahrungsschatz. Auch wenn er nicht zwingend zelebriert werden muss.<br />
Als wir damals gegen Kaiseraugst protestierten, war ich engagiertes  Mitglied der AKW-Gegner Embrach. Es ging nicht um die Grundsatzfrage  Atomenergie Ja oder Nein, denn Mühleberg, Beznau I und II und auch  Gösgen standen schon, stehen noch heute.<span id="more-280"></span>Es ging um ein zusätzliches AKW, gegen das wir uns wehrten. Nicht nur um  ein bisschen mehr oder weniger atomare Strahlung. Es ging klar um die  Aussage: es reicht! Gegen dieses zusätzliche AKW entstand eine  Volksbewegung, die in der Folge massgeblich zur Gründung der Grünen  Partei beitrug.<br />
Wenn Koni Löpfe meint, beim geplanten Pistenausbau des Zürcher  Flughafens gehe es nur um ein bisschen Fluglärm mehr oder weniger, und  das sei nicht zu vergleichen mit den Heldentaten von damals, so halte  ich das für kurzsichtig und falsch.<br />
Auch hier geht es um einen Grundsatzentscheid.<br />
Das Eine ist die Verteilung oder nicht des Fluglärms bei bestehender  Pistenstruktur. Hier laufen die politischen Auseinandersetzungen, Sankt  Florian in Reinstkultur, dagegen habe ich gar nichts einzuwenden, das  ist politischer Alltag und eine reine Verteildiskussion. Wobei  anzumerken gilt, dass die bestehende Pisteninfrastruktur auch einem  natürlichen Plafond gleichkommt.<br />
Das Andere ist aber die Wachstumsstrategie per se. Soll sich der  Flughafen nachfrageorientiert entwickeln, so heisst das auf gut deutsch  und nach RR Fuhrer, ungebremstes Wachstum. Die nachfrageorientierte  Entwicklung, oder eben das ungebremste Wachstum ist nur möglich bei  einem Pistenausbau.<br />
Der Flugverkehr ist (neben der Lärmthematik) ein grosser CO2-Emitent.  Ebenso klimawirksam wie das ausgestossene CO2 sind die durch den  Flugverkehr in der Stratosphäre entstehenden „Schleierwolken“, auch wenn  darüber noch kaum ein Wort verloren wird. Ein nachfageorientiertes  Wachstum des Flughafens hat gezwungernermassen auch einen steigenden  Schadstoff und CO2 Ausstoss zur Folge. Das heisst, ein Wachstum des  Flughafens widerspricht den zu erreichenden Klimazielen diametral.</p>
<p>Wenn versucht wird, die Pisten-Ausbau-Thematik über ein bisschen mehr  oder weniger Fluglärm  abzuhandeln, und so die Diskussion abzudämpfen in  der Hoffnung, eine politischen Mehrheit für einen Pistenausbau zu  finden, und sich selber vor Fluglärm zu bewahren, ist es geradezu  fahrlässig, sich nicht um den Grundsatz des ungebremsten Wachstums zu  scheren, gerade auch im Hinblick auf die laufenden  CO2-Reduktions-Massnahmen und den Klimaschutz, dem wir uns verpflichten.  Darum gilt es ganz grundsätzlich zu unterscheiden zwischen  Lärmbelastung bei bestehendem Pistensystem und dessen Ausbau zwecks  Wachstum.<br />
Da finde ich es durchaus legitim darüber nachzudenken, was denn  geschieht, wenn die Pisten nach dem politischen Prozess, verlängert,  respektive ausgebaut  werden sollten. Dass dann eine Volksbewegung  ausgelöst wird, liegt auf der Hand. Nämlich die der wegen des Ausbaus  zusätzlich vom Lärm Betroffenen, die ein Mehrheitsverdikt kaum schlucken  werden.<br />
Dazu kommen aber zweifelsohne noch die Menschen, die ein grenzenloses  Wachstum  des Flughafens aus langfristig ökologischen Gründen heute  schon ablehnen. Die eine Verlagerung der Kurzstreckenflüge auf die  Schiene fordern. Die eine Besteuerung des Kerosins fordern. Die  Ueberzeugt sind, dass diese nachfrageorientierte Wachstumsstrategie von  Vorgestern nicht in die Zukunft führt.<br />
Die bereit sind, am Beispiel des Pistenausbaus unter Umständen ein  Exempel zu statuieren. Die daran glauben, dass eine Bewegung durchaus  eine Veränderung  bewirken kann. Selbstverständlich können die  politischen Parteien dann abseits stehen. Wir können uns aber auch  vorausschauend ein paar Gedanken dazu machen.</p>
<p>Marlies Bänziger</p>
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		<title>Unsere Volksrechte in Europa &#8211; Widerspruch oder Chance?</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Mar 2008 17:02:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marlies Bänziger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schweiz und Europa]]></category>

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		<description><![CDATA[Referat Bülach 5. März 2008 1992 habe ich aufgrund meiner ökologischen Forderungen zu den Kritikerinnen des EWR gehört, und habe den Beitritt zu dieser wirtschaftlichen Interessengemeinschaft abgelehnt. Wir Grüne lehnten aus ökologischen und sozialen Beweggründen den Beitritt ab, durchaus auch im Hinblick auf einen möglichen Verlust unserer demokratischen Rechte. Unsere Volksrechte sind eine der bemerkenswertesten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Referat Bülach 5. März 2008</p>
<p>1992 habe ich aufgrund meiner ökologischen Forderungen zu den  Kritikerinnen des EWR gehört, und habe den Beitritt zu dieser  wirtschaftlichen Interessengemeinschaft abgelehnt.<br />
Wir Grüne lehnten aus ökologischen und sozialen Beweggründen den  Beitritt ab, durchaus auch im Hinblick auf einen möglichen Verlust  unserer demokratischen Rechte.</p>
<p>Unsere Volksrechte sind eine der bemerkenswertesten Eigenheiten unseres Landes überhaupt:<br />
Nirgendwo sonst ist das Volk dermassen direkt in die Entscheidungen  miteinbezogen als in der Schweiz. Nirgendwo sonst wird an der Urne über  Steuern entschieden oder ein Gentechfrei Moratorium beschlossen.<br />
Viele Nachbarländer beneiden uns um unsere direkte Demokratie (auch wenn  ab und zu durchaus interessiert nachgefragt wird, wie  und ob wir denn  wissen, worum es bei komplizierten Vorlagen denn gehe  – für etliche  Menschen in unserem Land ist die Angst vor dem Verlust der  demokratischen Rechte der Grund, von einem EU-Beitritt Abstand zu  nehmen. Diese Angst verstellt jedoch häufig den Blick für die neueren  Entwicklungen, die in der EU stattfinden.<span id="more-303"></span></p>
<p>Ich stelle heute fest, dass nichts an einem Beitrittsgesuch vorbei führt – unabhängig vom Zeithorizont.<br />
Dazu möchte ich meine drei wichtigsten Gründe darlegen.<br />
Die EU ist daran, die Schweiz im <strong>Bereich Ökologie</strong> schlicht zu  überholen. In der Schweiz haben wir mittlerweile mit der LSVA, der  Alpeninitiative, der Gentechfrei-Initiative per Volksentscheid wichtige  ökologische Weichen gestellt. Diese wichtigen und wegweisenden  Anliegen  sind per Mehrheitsentscheid in Volk und Ständen entstanden.<br />
Das heisst aber noch lange nicht, dass diese im politischen Alltag auch  umgesetzt werden. So wartet die Alpentransitbörse, ein  marktwirtschaftliches Prinzip zur Regulierung der Verkehrsströme über  die Alpen und Teil der Alpeninitiative  – noch immer auch ihre  Umsetzung.</p>
<p>Die Umsetzung – gerade in dieser Frage, geht aber nicht ohne den  Austausch über die Landesgrenzen hinweg. (siehe auch NEAT, als  Beispiel). Bei der Einführung der LSVA musste der vormalige  Volksentscheid zu den 28-Tönnern über Bord geworfen werden, heute kurven  40-Tönner über unsere Strassen. Dies damit eine Mehrheitsfähige Lösung  mit der EU gefunden werden konnte.</p>
<p>Technische Innovationen, Anschubfinanzierungen etc. werden in der EU  diskutiert. Hier liegt für die Zukunft auch wirtschaftliches Potential.  Die EU führt auch eine eigene Umweltagentur.<br />
Die Schweiz hingegen zehrt immer noch von ihrem eigenen, sauberen Bild.  Bei den Klimazielen wird aber im entscheidenden Moment immer wieder  zurückbuchstabiert.</p>
<p>2. Der <strong>Verwaltungsaufwand </strong>für die vielen (und immer mehr  werdenden) bilateralen Gespräche ist immens hoch. Es gälte einmal  abzuwägen, ob das überhaupt einen Unterschied macht zu den befürchteten  Verwaltungskosten im Rahmen einer Mitgliedschaft.<br />
Der Nutzen all dieser partiellen Angleichungen unseres Rechtes an das der EU wird immer fraglicher, die <strong>Transparenz </strong>schwindet  hingegen immer mehr. Wir betonen, wie wichtig die Mitsprache – eben  mittels unserer Volksrechten ist, aber die Zusammenarbeit mit der EU ist  eher diplomatisch-geheimkrämerisch als demokratisch geregelt und  kontrolliert.<br />
3. Im Bereich <strong>Aussenhandel </strong>vollzieht die Schweiz in  Zusammenarbeit mit der EFTA im Wesentlichen die EU-Handelsverträge nach –  versucht dann zu eigenen Bilateralen Verträgen zu kommen wie zur Zeit  mit Indien, was dann wiederum zu Klärungsbedarf im Europäischen Umfeld  führen kann. Typisches Beispiel ist im Rahmen der Aussenhandelsverträge  mit Indien die Ambition der Schweiz, in den dort leicht gelockerten  Finanzmarkt eindringen zu können. Dies in der Zeit der europäischen  Steuerdiskussion und während des Steuerstreites der Schweiz mit der EU.  Aussenhandelsbeziehungen haben immer auch einen Einfluss auf ökologische  und soziale Entwicklungen in den betroffenen Ländern.<br />
Hier liegt es im Interesse der Weltgemeinschaft, sowohl die Ressourcen  zu schonen als auch für einen sozialen Ausgleich bemüht zu sein. Darum  sind hierzu nötige Grundregeln in einem möglichst grossen Kontext zu  suchen, damit sie auch eingehalten werden können.<br />
Fazit:<br />
Irgendwann hat sich der bilaterale Weg Schweiz – EU erschöpft.<br />
Unsere hoch geschätzten demokratischen Rechte der Schweiz werden immer  mehr in Abhängigkeit der EU-Rechtsprechung geraten – und unsere  ökologische und soziale Anliegen geraten ins Hintertreffen. Und wenn es  die Schweiz verpasst, sich das Know-How zu erwerben bzgl. Ökologischen  Marktzweigen, steht sie eher früher als später im wirtschaftlichen  Abseits.<br />
Ich bin dezidiert der Meinung, dass gerade darum lieber früher als  später ein Beitrittsgesuch gestellt werden soll, denn unsere  Verhandlungsposition ist stärker , je mehr wir zu bieten haben.<br />
Was sind unsere Forderungen?<br />
Die Grünen fordern<br />
•     präzise Analysen, welche Bereiche  der Volksrechte durch den  Beitritt betroffen wären. Die Schweiz müsste sich einsetzen für EU-weite  Volksrechte, wie die Europamotion, das Europareferendum und das  konstruktive Referendum.  Die EU kann durchaus ein Interesse an unserer  Demokratie haben. Denn gerade wegen unserer direkten Demokratie zeichnen  wir uns als stabiles, sicheres Land aus. Hier hat die EU Nachholbedarf.<br />
So müssen direktdemokratische Errungenschaften im Verkehrsbereich, wie  beispielsweise die LSVA und Alpeninitiative, aber auch das  Gentech-Moratorium und die Lex Koller müssen über einen EU-Beitritt  hinaus erhalten bleiben.<br />
•    Dass die Neutralität der Schweiz muss über einen EU-Beitritt hinaus  erhalten bleibt. Die Beteiligung der Schweiz an einer  EU-Verteidigungspolitik kommt für die Schweizer Grünen keinesfalls in  Frage.<br />
•     Dass der Schweiz zugunsten einer produzierenden Schweizer  Landwirtschaft grosszügige Übergangsfristen ausgehandelt werden. Bereits  jetzt muss verstärkt auf Bio- und Gentechfrei-Produktion gesetzt  werden. Die Autonomie bei Höhe und Art der Direktzahlungen in der  Landwirtschaft muss die Schweiz unbedingt behalten.<br />
Der Klimawandel ist die grösste gesellschaftliche Herausforderung  unserer Zeit! Sie hält sich weder an Landesgrenzen noch an EU-Grenzen.  Dies zeigt sich explizit an der CO2-Thematik. Da werden  Emissionszertifikate diskutiert, durchaus im mindestens europäischen  Raum.<br />
Oder aber die Fragen rund um den Luftverkehr und die allfällige Besteuerung des Kerosens.</p>
<p>In diesem Sinne stelle ich hin den Raum, dass je eher die Schweiz ein  Beitrittsgesuch stellt, dies im Interesse der Schweiz, der innovativen  Wirtschaft und auch der Gesellschaft ist.<br />
Denn erst in der Vorarbeit der Erarbeitung eines Beitragsgesuches können  die noch offenen fragen im Hinblick auch auf unsere Volksrechte geklärt  und beantwortet werden.</p>
<p>Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bin gespannt auf die folgenden Beiträge und die anschliessende Diskussion.<br />
Marlies Bänziger, 5. März 2008</p>
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